Wappenzeichen des Landes Rheinland-Pfalz JVA Grünstadt
Coppola Maja

Coppola, Maja

geb. 08.04.1975 in -
Zusammenfassung des Urteils

Landgericht Frankfurt, vom 4.8.2015

Freiheitsstrafe 10 Jahre, wegen fortgesetzten, gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen schweren Betruges und Veruntreuung in einem besonders schweren Fall (§ § 263, 246 StGB).

Urteilsgründe

Nicht angegeben

Vorstrafen

Meineid, Betrug.

Besonderheiten

Die Angeklagte hat schon zwei Fluchtversuche aus der JVA unternommen.

Haftstatus

Hochsicherheitsbereich, Einzelzelle

Arbeitsstelle

keine

Beurteilung

Die hochintelligente Angeklagte versucht aus der Haft heraus, ein Wiederaufnahmeverfahren zu betreiben und hat deshalb regelmäßig Besuch verschiedener Verteidiger. Es muss darauf geachtet werden, dass dabei keine Kassiber zu Vorberatung einer erneuten Flucht geschoben werden.

Medizinische Beurteilung

Guter AZ und EZ , normalgewichtig, Raucherin.

Sicherheitsvorkehrungen

Hochsicherheitstrakt. Erhebliche Fluchtgefahr.

Körperliche Merkmale

Fingerabdruck