
Feistle, Hildegard
geb. 03.03.1943 in WormsLandgericht Mainz vom (…): Die Angeklagte wird wegen versuchtem schwerem Raub, Geiselname und Mord (§ 211 StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt, die Sicherungsverwahrung wird nach Haftende angeordnet.
Nicht angegeben
Mord, schwerer Raub in mehreren Fällen.
Die Angeklagte versuchte sich der Festnahme durch Flucht zu entziehen.
Doppelzelle
altersbedingt keine
Die hochbetagte Angeklagte ist haftgewohnt und angepasst. Sie hat sich damit abgefunden, bis zum Lebensende in Gewahrsam bleiben zu müssen.
Mäßiger Allgemeinzustand, normalgewichtig, metabolisches Syndrom, Herzinsuffizienz, Niereninsuffizienz II, beginnende Parkinson’sche Erkrankung. Medizinische Dauerüberwachung.
keine
Fingerabdruck
