
Ramadan, Alina
Landgericht Mainz, vom 12.11.2023
Freiheitsstrafe 4 Jahre, 2 Monate wegen fortgesetztem, gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in einem besonders schweren Fall (§ 26 Abs. 2, Ziff.1).
Nicht angegeben
Diebstahl, Urkundenfälschung, Meineid.
Bei der Festnahme leistete die Angeklagte keinen Widerstand.
Doppelzelle
Anstaltswäscherei
Die hochintelligente Angeklagte versteht sich sehr gut den Haftbedingungen anzupassen. Sie ist bei den anderen Strafgefangenen beliebt, weil sie als ehemalige Rechtsanwaltsgehilfin Gesuche für andere aufsetzt und einreicht. Ihre auffällige Höflichkeit gegenüber dem Personal soll gelegentliche illegale Geschäfte mit Handys verdecken.
Mäßiger Allgemeinzustand, normalgewichtig, starke Raucherin, leichte Herzinsuffizienz, Cholesterin grenzwertig. Medizinische Kontrolle halbjährig.
Wegen illegalen Handels sind Zellendurchsuchungen und einen besondere Kontrolle des Besuchsverkehrs erforderlich.
Fingerabdruck
