
Spumanti, Marianana
Landgericht Mainz, vom 12.11.2023
Freiheitsstrafe 4 Jahre, 2 Monate wegen fortgesetztem, gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in einem besonders schweren Fall (§ 26 Abs. 2, Ziff.1).
Nicht angegeben
keine
Bei der Festnahme leistete die Angeklagte keinen Widerstand.
Doppelzelle
Anstaltswäscherei und Reinigungsdienst.
Die intelligente Angeklagte besitzt eine hohe Sensibilität für die Haftbedingungen, an die sie sich weitgehend problemlos anpasst. Die Sehnsucht nach ihren Kindern fördert depressive Zustände.
Mäßiger Allgemeinzustand, übergewichtig, Raucherin, leichter Diabetes Typ2, Medizinische Kontrolle halbjährig.
keine
Fingerabdruck
