
Xaposs, Anatole
geb. 04.05.1989 in -In der Strafsache gegen Anatole Xaposs, geb. am 04.05.1989, Aktenzeichen: 123 Js 789/23, ergeht folgendes Urteil:
Die Angeklagte Anatole Xaposs wird wegen schweren Raubes mit Todesfolge (§ 251 StGB) zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Sachverhalt:
Anatole Xaposs überfiel am 14. Juli 2023 gegen 20:00 Uhr einen Supermarkt in Mannheim. Die Angeklagte betrat den Supermarkt maskiert und bewaffnet mit einem Revolver. Unter Androhung von Gewalt forderte sie von den anwesenden Kassiererinnen die Herausgabe des gesamten Kassenbestandes. Die eingeschüchterten Kassiererinnen übergaben der Angeklagten den gesamten Bargeldbetrag in Höhe von 10.000 Euro.
Während der Fluchtversuche der Angeklagten versuchte ein mutiger Mitarbeiter des Supermarkts, Herr Peter Müller, die Angeklagte aufzuhalten. In diesem Moment griff die Angeklagte zu ihrer Waffe und schoss auf Herrn Müller. Der Mitarbeiter erlitt eine schwere Schussverletzung und verstarb trotz sofortiger notärztlicher Behandlung wenige Stunden später im Krankenhaus an den Folgen der Verletzung.
Beweiswürdigung:
Die Schuld der Angeklagten ergibt sich zweifelsfrei aus den Zeugenaussagen der anwesenden Kassiererinnen und weiteren Kunden des Supermarkts, die den Überfall und den Schusswechsel beobachteten. Weiterhin wurde die Tatwaffe, ein Revolver, bei der Angeklagten sichergestellt und wies eindeutige Fingerabdrücke von ihr auf. Zusätzlich wurden Videoaufnahmen der Überwachungskameras des Supermarkts ausgewertet, die die Tat in ihrer Gesamtheit dokumentierten.
Strafzumessung:
Bei der Strafzumessung wurde berücksichtigt, dass die Angeklagte bisher nicht vorbestraft ist. Allerdings wiegen die Taten aufgrund der Brutalität und der tödlichen Folgen schwer. Der Mord an einem unschuldigen Menschen, der versucht hat, sie aufzuhalten, stellt eine besonders schwere Schuld dar. Die Angeklagte hat durch ihre Handlungen nicht nur einen hohen finanziellen Schaden verursacht, sondern auch das Leben eines Menschen ausgelöscht und bei den Hinterbliebenen unermesslichen Schmerz und Verlust verursacht.
Einbruchsdiebstahl, Nötigung.
Bei der Festnahme leistete die Angeklagte keinen Widerstand.
Doppelzelle
Tischlerei
Die verschlossen Angeklagte hat wenig Kontakt mit Mitgefangenen und kapselt sich ab. Gelegentliche Wutausbrüche erschweren den Umgang mit ihr.
Normaler Allgemeinzustand, normalgewichtig, starke Raucherin, metabolisches Syndrom, psychische Instabilität. Medizinische Kontrolle halbjährig.
Suizidkontrolle.
Fingerabdruck
